Befall durch Kopfläuse
Sollten bei Ihrem Kind Kopfläuse auftreten, so ist dies umgehend im Sekretariat zu melden. Außerdem darf Ihr Kind erst nach Behandlung den Unterricht wieder besuchen. Wir bitten dies dringend zu beachten und der Schule eine erfolgreich durchgeführte Behandlung zu bestätigen.
Entfernung von Zecken
Das Gesundheitsamt rät, Zecken so schnell wie möglich zu entfernen. Daher gilt das Entfernen einer Zecke als Erste-Hilfe-Maßnahme, die von einer Lehrkraft durchgeführt werden darf. Die Lehrkraft entscheidet selbst, ob sie sich die Entfernung zutraut. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir nur Zecken entfernen, wenn Sie vorab Ihre Einwilligung gegeben haben. Nach der Entfernung der Zecke markiert der Lehrer die Stelle mit einem Stift. Ihr Kind bekommt ein Informationsschreiben mit, welches Sie bitte unterschreiben und an die Schule zurückleiten.
https://www.erste-hilfe-fuer-kinder.de/erste-hilfe-themen/zecken/zecken-entfernen.html
Krankheiten/Allergien
Bitte teilen Sie Krankheiten oder Allergien Ihres Kindes, die allen Lehrern der Schule bekannt sein müssen, der Klassenlehrkraft noch einmal möglichst genau mit!
Dies dient der Sicherheit Ihres Kindes!